„Sport begleitet ein erfülltes, gesundes Leben –
wir begleiten Sie auf dem Weg dahin“

Aktuell findet der Rehasport wie gewohnt, aber nur mit Voranmeldung statt.

 

Warum Rehasport im JP1-Rehasport-Verein?

  • großzügige Parkplätze direkt vor dem Fitnessstudio und ebenerdige Trainingsräume
  • speziell ausgebildete Übungsleiter
  • erhalten Sie persönliche Unterstützung, die auf Ihre Bedürfnisse ausgerichtet ist
  • Trainingsanleitung, die zu einem selbstständigen und eigenverantwortlichen Üben anregt
  • Rehasportkurse zu verschiedenen Zeiten mehrmals in der Woche – bleiben Sie zeitlich flexibel!

 

Wir freuen uns auf Ihren Anruf oder Ihren persönlichen Besuch!

Reha-Sport im JP1-Fitnessclub

Kursbeschreibung

Reha-Gymnastik bei orthopädischen Erkrankungen im JP1-Rehasport-Verein

Im JP1 bieten wir für Menschen mit orthopädischen Erkrankungen Rehasport unter Anleitung entsprechend geschulter Übungsleiter, die die Übungseinheiten unter Berücksichtigung der körperlichen Möglichkeiten ihrer Teilnehmer gestalten.

Orthopädische Grunderkrankungen im Rehasport:

Unsere Reha-Gymnastik eignet sich für alle, die unter altersbedingten körperlichen Einschränkungen, Arthrose, chronischen Rückenschmerzen, Knie- oder Hüftproblemen, Übergewicht, Osteoporose usw. leiden.

So sieht die Reha-Gymnastik im JP1 aus

Wir bieten Ihnen ein moderates Training für den gesamten Stütz- und Bewegungsapparat mit einer ausgewogenen Übungsauswahl, die die speziellen Gegebenheiten der Rehabilitation berücksichtigt und sich an neuesten Erkenntnissen der Trainingslehre orientiert. Unsere Kursleiter unterstützen Sie bei der korrekten Ausführung der gymnastischen Übungen wie z. B.

  • Koordinationsübungen mit dem Gymnastikball
  • Rückenübungen auf der Matte
  • Muskelaufbau mit kleinen Hanteln, dem Gymnastikband, Flexi-Bar usw.

Unsere Qualifizierung – Ihre Sicherheit

Wir sind dem Verband Rehabilitations- und Behinderten-Sportverband Schleswig-Holstein e.V. angeschlossen.

Dank regelmäßiger Fortbildungen sind die Trainer und Übungsleiter im JP1-Rehasport-Verein immer auf dem aktuellsten Stand von Sportwissenschaft und Sportmedizin. So gewährleisten wir Ihre optimale Betreuung in unseren Rehasport-Gruppen.

Wie man die Verordnung für den Rehabilitationssport bekommt

Rehabilitationssport wird Menschen verordnet, die sich mit einer Erkrankung bereits in ärztlicher Behandlung befinden. Rehasport soll dabei unterstützen, die körperliche Leistungsfähigkeit wiederzugewinnen bzw. zu erhalten. Nach §44 des Sozialgesetzbuches (§44 SGB IX) ist Rehabilitationssport eine ergänzende Leistung, die Ihnen zuzahlungsfrei zusteht. Den Antrag dafür stellen Sie wie folgt:

  1. Reha-Verschreibung vom Arzt ausstellen lassen: Besprechen Sie für Sie und Ihre Vorerkrankung geeignete Rehabilitationsmaßnahmen mit Ihrem behandelnden Arzt. Die ausgewählte Rehasport-Maßnahme wird vom Arzt auf dem Antrag für die Krankenkasse vermerkt.
  2. formgerechten Antrag für die Genehmigung der Kostenübernahme an Ihre Krankenkasse senden
  3. nach formeller Genehmigung der Kostenübernahme durch die Krankenkasse nehmen Sie Kontakt zu uns auf und beginnen innerhalb von sechs Monaten mit Ihrem Rehasport-Programm, damit die Verordnung ihre Gültigkeit behält.

Kursüberblick Rehasport

  • Montag 17:30 - 18:15 Uhr

  • Dienstag 9:30 - 10:15, 10:30 - 11:15 Uhr und 17:30 - 18:15 Uhr

  • Donnerstag 9:30 - 10:15, 10:30 - 11:15 Uhr, 16:45 - 17:30 Uhr und 17:45 - 18:30 Uhr

  • Freitag 10:30 bis 11:15 Uhr Lungensport

 

Bitte melden Sie sich für den gewünschten Rehasportkurs an! Die Teilnehmerzahl ist auf maximal 15 Personen begrenzt. Dauer 45 Minuten.

Teilnahme nur mit ärztlicher Verordnung! Rehabilitationssport ist eine ergänzende Maßnahme im Rahmen der medizinischen Rehabilitation und soll die Teilhabe am Arbeitsleben fördern. Bei den Übungen fließen sportwissenschaftliche und pädagogische Aspekte ein. Rehasport ist gesetzlich verankert und wird zeitlich befristet von den Krankenkassen finanziert. Die positiven Auswirkungen auf die Gesundheit sind unumstritten: Alltagsbeschwerden werden vermindert und krankheitsbedingten Folgeschäden kann entgegengewirkt werden. Das Risiko, an Folgeerkrankungen zu erleiden, sinkt.